
Vorsicht mit der Fahne! Nicht aus Versehen "hoch" oder gar "fest geschlossen"...
Vorsehen sollte sich ab heute jeder, der eine Fahne hissen möchte. Er sollte dabei nicht versehentlich die falschen Worte aussprechen. Wie die berliner Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT berichtet hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag die Entscheidung vom 18.5.2009 veröffentlicht.
Die Karlsruher Richter sahen in der Textpassage den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Paragraph 86a StGB) erfüllt und wiesen eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eines NPD-Politikers als unbegründet ab.
Dieser hatte während Aufbauarbeiten bei einer Parteiveranstaltung ein Hemd mit dem Aufdruck „Sohn Frankens, die Jugend stolz/die Fahnen hoch“ getragen, wobei ersteres in der Schrift Arial und „die Jugend stolz/die Fahnen hoch“ in Fraktur geschrieben war.
Das Amtsgericht Forchheim verurteilte den NPD-Politiker daraufhin im Juli 2007 wegen der Ähnlichkeit zum nationalsozialistischen Horst-Wessel-Lied, das mit den Worten „Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen!“ beginnt, zu einer Geldstrafe von 1.750 Euro. Gegen das Urteil legte der Mann Rechtsmittel ein und berief sich darauf, er habe nicht wissen können, daß er sich mit dem Aufdruck strafbar mache.
Auch wenn man keine Sympathien für das Horst-Wessel-Lied oder die NPD hegt, sollte die Frage erlaubt sein, ob der Abwehrkampf gegen eine Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen nicht mehr und mehr giftige Blüten des Totalitarismus treibt. Ist doch heute bereits das Wort “Autobahn” gefährlich , “Berlin bleibt deutsch” oder gar “Alles für Deutschland” sanktioniert. Leben wir eigentlich in einem freien Rechtstaat? Ich fürchte, diese Zeiten sind vorbei. Werden wir doch schon längst von einer “Gesinnungs-Polizei” überwacht.
Hier in Folge ein paar Videos zu den deutschen Ostgebieten - und zum Wandel in der Deutung der Geschichte bis hin zum Vaterlandsverrat!
Offener Brief
An die
Stellvertretende Vorsitzende
der SPD-Fraktion
Frau Dr. Angelica Schwall-Düren MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
- Offener Brief -

Steinbach
Aufforderung zum Streitgespräch
Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-Düren,
mit einiger Verwunderung habe ich den Artikel „Kein Fettnäpfchen
ausgelassen“ in der Ahlener Zeitung vom 07. Juni 2009 zur Kenntnis genommen – voraussetzend, dass Herr Storksberger Sie richtig zitiert hat.
Es ist nicht zu erwarten, dass Sie sich bemühen, auch meine Standpunkte zu verstehen.
Allerdings erwarte ich, dass Sie sorgfältiger mit der Wahrheit
umgehen und da müssen Sie schon belegen, dass ich „mit den Fakten häufig
sehr sorglos umgegangen“ sei, „wenn es um Flucht und Vertreibung ging“.
Ich fordere Sie auf, ein öffentliches Streitgespräch Auge in Auge mit mir in
Berlin darüber zu führen. Dieses Gespräch miteinander wäre nicht nur besser
als das Gespräch übereinander, sondern würde der Sache weit mehr dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Steinbach MdB
Ich möchte darauf hinweisen, daß die Landsmannschaft Schlesien nun die völlige Übergabe der Interessen der Schlesischen Landsleute zu Gunsten der CDU – Parteiinteressen zu praktizieren scheint. Nachdem erst die Zeitschrift „Der Schlesier“, dann der karitative Verein „Freundschafts- und Hilfswerk Ost e.V.“ und zu schlechter Letzt gar die eigene Schlesische Jugend vom Deutschlandtreffen der Schlesier ausgeschlossen.
So berauben sich die Schlesier ihrer eigenen Zukunft um mit „Patenonkel Christian Wulff“ Mohnkuchen und Knoblauchwurst zu essen.
Bei einem Treffen der Landsmannschaft Schlesien hatten Willy Brandt, Herbert Wehner und Erich Ollenhauer ein Grußtelegramm an die Schlesier geschickt haben, und das war Mitte der 60er Jahre. Darin stand: “Verzicht ist Verrat.” Damals wurde Deutschland noch sogar von der SPD in den Grenzen von 1937 postuliert. Heute sind alles Vaterlandslose Buben!
Athen – Das griechische Parlament billigt ein neues Migrationsgesetz, das härter gegen Migranten und Schlepper vorgeht. Schleppern drohen Strafen von bis fünf Jahren Gefängnis und Bussen von mindestens 25′000 Euro.
Zudem will die konservative Regierung streng bewachte Aufnahmelager auf den Ost-Ägäisinseln eröffnen. Aufgegriffene Migranten sollen dort bis zu ihrer Ausweisung bleiben.
Auf vielen griechischen Inseln der Ost-Ägäis sowie in einigen Viertel des Athener Stadtzentrums herrschen zum Teil chaotische und gesundheitsgefährdende Zustände. Die alten Lager der meisten dieser Inseln wie Samos, Chios und Lesbos sind nach Behördenangaben bereits restlos überfüllt.
Dem Gesetz nach wird auch die Anerkennung eines Asylantrags bereits in erster Instanz entschieden, Berufung ist nicht möglich. Das Flüchtlingshilfswerk UNHCR kritisierte in den vergangenen Tagen die Abschaffung einer Widerspruchsmöglichkeit, was unter anderem EU-Recht infrage stelle.
Griechenland hatte in den vergangenen Jahren im Durchschnitt nur 1,5 Prozent der Asylanträge genehmigt. Bislang konnten Asylsuchende in zweiter Instanz auf das Verständnis der lokalen Behörden und der Städteverwaltung hoffen.
Die griechischen Behörden haben im Vorjahr insgesamt 146′000 illegale Zuwanderer hauptsächlich aus Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrikas aufgegriffen. Die meisten kamen nach Angaben des griechischen Innenministeriums aus der Türkei. Die Türkei hat jedoch trotz eines Rückführungsabkommens mit Griechenland nur knapp 2800 Flüchtlinge wieder aufgenommen.
