BARGELDLEISTUNGEN AN ASYLWERBER IN ÖSTERREICH
(Quelle: Arbeitersamariterbund, Arbeiterkammer):
Essensgeld pro Person (auch Kinder) und Monat: EUR 150,00
Taschengeld pro Person (auch Kinder ) und Monat EUR 40,00
Freizeitaktivitäten pro Person (auch Kinder) und Monat:
EUR 10,00
Bekleidungshilfe pro Person und Jahr: EUR 150,00
Schulbedarf pro Kind und Jahr: EUR 200,00
BEISPIEL: Asylwerberfamilie (Eltern mit 3 Kindern, 2 davon
Schulpflichtig):
Essensgeld x 5: EUR 750,00
Taschengeld x 5: EUR 200,00
Freizeitaktivitäten x 5: EUR 50,00 pro Monat
Bargeldleistung: EUR 1.000,00
dazu Bekleidungshilfe x 5 pro Jahr: EUR 750,00
dazu Schulbedarf x 2 pro Jahr: EUR 400,00
NICHT vom Asylwerber zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas,
Heizung, Fernsehgebühren, Hygieneartikel (z.B. Windeln,
Seife, WC-Papier usw.)
VERGLEICH: einheimische Familie (Vater arbeitslos, Mutter
und drei Kinder):
durchschnittliche Arbeitslose: EUR 700,00
Familienbeihilfe x 3: EUR 336,00 pro Monat
Bargeldleistung: EUR 1.036,00
Davon zu bezahlen sind: Miete, Strom, Gas, Heizung,
Fernsehgebühren, Essen, Hygieneartikel, Kleidung,
Schulbedarf etc.
IST DAS NICHT DER WAHNSINN???
Ein Asylwerber bekommt im Monat um EUR 36,00 weniger und
muss dafür keine Miete, Strom, Heizung usw.
bezahlen!!!
IRRE ODER!!!
EIN GROSSES DANKE AN UNSERE POLITIKER!!!
UND JETZT HALTE DICH FEST!!!
In den USA kommt ein Asylsuchender auf 13.697 Einwohner!
In Deutschland kommt ein Asylsuchender auf 1.700
Einwohner!!
In Österreich kommt ein Asylsuchender auf 265
Einwohner!!!
OHNE WORTE
Die vier Männer wurden in Innsbruck für schuldig befunden, eine 17-Jährige missbraucht zu haben, als diese bewusstlos war. Sie erhielten – nicht rechtskräftige – Haftstrafen von bis zu siebeneinhalb Jahren.
Ihnen wurde sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person und dem Ältesten (28) auch Vergewaltigung vorgeworfen. Die Männer hatten sich im Jänner diesen Jahres an einer betrunkenen 17-jährigen Tirolerin vergangen. Die Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig.
Das Unfassbare passierte Mitte Jänner bei den Innsbrucker Viaduktbögen: Eine 17-jährige Innsbruckerin hatte am Wochenende erstmals mit Freunden eines der Bogenlokale besucht.
Aus noch immer ungeklärten Umständen riss dann bei der jungen Frau für immer die Erinnerung an den restlichen Abend ab. Diese kam erst wieder, als sie vor Schmerzen aus tiefer Bewusstlosigkeit erwacht war und bemerkte, dass sie in einem Abbruchhaus gerade von einem Marokkaner sexuell missbraucht wurde. Über Stunden war das schon so gegangen.
Und obwohl sich das Opfer nach Erwachen tatkräftig wehrte, setzte der 29-jährige Erstangeklagte die nunmehrige Vergewaltigung noch weitere 20 Minuten fort.
Von Ort zu Ort geschleppt
Nach Rekonstruktion der Kriminalpolizei soll einer der vier Marokkaner seine Freunde auf das schon wehrlose Mädchen aufmerksam gemacht haben. Diese wurde dann in eine eben neu errichtete Tiefgarage in der Ing.-Etzel-Straße geschleppt und später nochmals förmlich in das Abbruchhaus getragen.
Mit dem Widerruf von einem Jahr bedingter Haft wandert der Nordafrikaner bei einer Höchststrafe von zehn Jahren Haft nun achteinhalb Jahre hinter Gitter. Der 20-jährige bislang unbescholtene Anstifter für vier Jahre (Höchststrafe fünf Jahre Haft). Ein 19-Jähriger muss zusätzlich zu einer Verurteilung von vier Monaten für drei Jahre ins Gefängnis. Und der erst 16-jährige Mittäter soll bei zweieinhalb Jahren Strafrahmen 20 Monate Haft verbüßen. Keines der Urteile wurde gestern rechtskräftig.
Richter Gerhard Melichar betonte bei der wieder öffentlichen Urteilsverkündung aber, dass „die Strafen hier besonders streng auszumessen waren, da die Tat eine enorme Menschenverachtung zeige und die junge Frau hier zur Sache degradiert wurde”.
Der abschließende Vergleich wurde von Richter Melichar bewusst erschreckend gewählt: „So wie andere Leute ein Auto zur Probe fahren, so sind Sie mit der 17-Jährigen umgegangen!”
Petition an die Österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner!

Jörg Haider
Als Justizministerin ist es ihre Aufgabe, fuer eine objektive und fair arbeitende Justiz zu sorgen, die sicher stellt, das so gut es geht, kein Verbrechen unentdeckt und ungestraft bleibt. Beim Tod von Joerg Haider wissen wir nicht, ob es sich um ein Verbrechen handelt. Und Sie koennen es auch nicht wissen. Denn es wurde schlampig oder halbherzig ermittelt. Zu viele Fragen sind noch offen. Um nur einige zu nennen:
Wieso wurde nach dem Unfall lange von einem Hydranten gesprochen, den Haider angeblich gerammt hatte, obwohl an der Unfallstelle niemals einer stand?
Wieso wurde, nachdem bekannt wurde, dass es keinen Hydranten gibt, lange von einem Betonpfeiler gesprochen, obwohl es an der Stelle keinen gibt? In Wirklichkeit ist der einzige Beton dort ein ca. 15 cm hoher Betonsockel unterhalb der Thujenhecke. Welchen Schaden genau soll der angerichtet haben? Nachdem alle harten großen Objekte gegen die Haider angeblich geprallt ist, nicht wirklich existieren – was hat den Schaden am Phaeton angrichtet?
Wurde mit der angeblichen Zeugin nach dem Tod Haiders noch gesprochen?
Wieso wurde mit vielen Zeugen die Haider vor dem Unfall sahen ueberhaupt nicht gesprochen? Wieso wurde zB der junge Mann den Haider angeblich vor dem Unfall getroffen hat nicht gesucht, um die “Wodka-Theorie” zu bestaetigen? Immerhin war Haider in der Zeit davor nicht betrunken.
Wieso wurde von Anfang an nur wegen eines Unfalls, und nicht etwa wegen Sabotage oder Mord ermittelt, obwohl Haider zahlreiche Feinde hatte und oft bedroht wurde?
Warum hatte Haider zwar Alkohol im Blut, aber nicht im Magen? Wo er ihn doch kurz vor dem Unfall in großen Mengen konsumiert haben muesste.
Wer balsamierte unmittelbar nach der Obduktion die Leiche ein und warum?
Warum hatte der Politiker in einem der sichersten Automobile auf dem Markt “keine Ueberlebenschance” (ORF)?
Wie konnte Haider innerhalb kuerzester Zeit einen Alkoholpegel von 1,8 Promille aufbauen, obwohl selten mehr als ein Bier (wenn ueberhaupt) trank?
Und viele mehr. Sehr geehrte Frau Justizminister! Wir behaupten nicht, dass es ein Anschlag war. Wir sagen nur, dass bei allem was die Polizei und die Staatsanwaltschaft bis jetzt gemacht haben, niemand wissen kann, ob es ein Unfall oder etwas anderes war. Denn fuer keine der Theorien gibt es genug Beweise. Aber wie gesagt sehr viele offene Fragen.
Wir wenden uns daher an sie, wie auch die Witwe Claudia Haider, und Haiders langjaehriger Mitarbeiter und enger Freund, Stefan Petzner, mit der Bitte, neue Ermittlungen in Gang zu setzten. Das die Klagenfurter Staatsanwaltschaft wohl befangen war, und deren schlampiges Ermittlungsergebnis Gegenstand (soviel nicht untersucht, soviele Zeugen nicht befragt, etc.) einer internen Untersuchung sein sollte, bitten wir sie zu bedenken, und eine andere Stelle damit zu betrauen.
zur Petition geht es HIER
Anläßlich des 90. Jahrestages des Versailler Diktates vom 28.6.1919 werden hier zwei hervorragende Artikel der Preußischen Allgemeinen Zeitung vom 27.6.2009 veröffentlicht. Mögen diese Fakten dem wohlwollenden Leser die Augen Öffnen!
“Am Anfang vom Ende des Ersten Weltkrieges standen Woodrow Wilsons 14 Punkte. Am 8. Januar 1918 hatte der US-Präsident in einer Rede vor beiden Häusern des US-Kongresses einen Verständigungsfrieden auf der Basis des Selbstbestimmungsrechtes der Völker vorgeschlagen. Diesen Vorschlag nahmen die Deutschen schließlich an.
Als die vom Reichsaußenminister Ulrich von Brockdorff-Rantzau geleitete Delegation nach Versailles kam, um mit den Vertretern der USA und ihrer Verbündeten auf Basis der von Wilson am 8. Januar verkündeten 14 Punkte einen Friedensvertrag zu erarbeiten, wurde er statt dessen mit der Forderung konfrontiert, ein bereits von den Kriegsgegnern ausgearbeitetes Friedensdiktat zu unterzeichnen. Brockdorff-Rantzau verweigerte die geforderte Unterschrift und trat mit dem gesamten Kabinett des Sozialdemokraten Philipp Scheidemann zurück.
Als Deutschlands Gegner daraufhin mit Einmarsch und Besetzung drohten, fand sich in der Weimarer Nationalversammlung die nötige Mehrheit für eine Unterzeichnung. Im Spiegelsaal von Versailles unterzeichneten am 28. Juni 1919 nach den Siegern auch Brockdorff-Rantzaus Nachfolger als Reichsaußenminister Hermann Müller und dessen Kabinettskollege Hans Bell das Versailler Vertragswerk. Entgegen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde den Deutschen in Österreich und dem Deutschen Reich die Vereinigung verboten. Das Deutsche Reich verlor alle Kolonien sowie den größten Teil seiner Kriegs- und seiner Handelsflotte. Für die Verteidigung wurde ihm nur ein 100000-Mann-Heer zugestanden. Die Wehrpflicht wurde ihm ebenso verboten wie Flugzeuge, U-Boote und Panzer.
Im Westen verlor das Reich ohne Volksabstimmung Elsaß-Lothringen an Frankreich und Eupen-Malmedy an Belgien sowie später, nach einer vertragsgemäß durchgeführten Volksabstimmung auch Nordschleswig an Dänemark. Westdeutschland erhielt damit seine heutigen Außengrenzen. Viel schmerzhafter waren für die Deutschen jedoch die Verluste im Osten. Danzig, das Huldschiner Ländchen und das Memelland gingen ebenso verloren wie weitere Teile Ostpreußens, aber auch Ost-Oberschlesiens sowie schließlich der überwiegende Teil der Provinzen Posen und Westpreußen.
Sogar ein paar Quadratkilometer von Pommern ging bereits damals an Polen verloren. Der Gesamtverlust des Deutschen Reiches betrug mehr als ein Achtel seines europäischen Gebietes, 70000 Quadratkilometer mit nahezu sechseinhalb Millionen Einwohnern. Von letzteren waren etwa die Hälfte Deutsche, die sich entgegen ihrem Willen nun als Minderheit in fremden Staaten wiederfanden, welche sie nicht selten auch noch diskriminierten.
Hinzu kamen immense Reparationsforderungen, deren Höhe zunächst offen blieb, deren Begleichung aber noch heute den Bundeshaushalt mit kleinen Restzahlungen von fünf Millionen Euro im Jahr belastet.”
“Pauschaler Schuldvorwurf schon 1919
Nicht erst 1945, sondern bereits 1918/19 brachen die Weltkriegssieger mit der uropäischen Tradition, nach einem gewonnenen Krieg mit dem Besiegten über Frieden zu verhandeln, seine Ehre zu respektieren und ihn weiterhin als Partner zu behandeln. So heißt es bereits im berühmt-berüchtigten Kriegsschuldartikel 231 des Versailler Vertrages: „Die alliierten
und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.“ Eine solche Klausel war ein Novum beispielsweise gemessen an der Friedensordnung des Wiener Kongresses von 1815, die im Kern 99 Jahre hielt.
Schon 1919 nahmen die Alliierten zudem das Recht für sich in Anspruch, in Kriegsverbrechertribunalen über die Besiegten zu Gericht zu sitzen – auch das ein Novum in Europa. In den sogenannten Strafbestimmungen des Versailler Vertrages kündigten sie an, über den Deutschen Kaiser „wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge“ zu richten. Wie wäre ein solcher Prozeß wohl 1815 gegen Napoleon verlaufen, der halb Europa mit Krieg überzogen hatte?
Trotz Niederlage und Unterzeichnung des Versailler Vertrages waren die Deutschen allerdings damals noch lange nicht bereit, die Rollenverteilung „hier gute Alliierte, dort böse Deutsche“ zu akzeptieren. Das kam erst lange nach der Katastrophe von 1945.”
“Sollte deutschland in den nächsten fünfzig Jahren wieder Handel zu treiben beginnen, so haben wir diesen Krieg umsonst geführt” Winston Chirchill 1919

HC Strache, (FPÖ): Pro Bewegung als Ansprechpartner in Deutschland
FPÖ-Chef HC Strache empfängt pro-Delegation zu seinem 40. Geburtstag – Die Vorsitzende des Gesundheitssausschusses des Österreichischen Parlaments, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, wird auf dem pro-NRW-Parteitag am 14. Juni in Gelsenkirchen sprechen. Bei einem erneuten Zusammentreffen führender Funktionäre der pro-Bewegung und der langjährigen österreichischen Regierungspartei FPÖ in Wien wurden noch einmal die engen und besonderen Beziehungen zwischen den beiden patriotischen Formationen verdeutlicht.
Anläßlich einer Feierstunde zum 40. Geburtstag des FPÖ-Vorsitzenden HC Strache im Österreichischen Parlament besprachen der FPÖ-Chef Strache sowie der FPÖ-Ehrenvorsitzende Hilmar Kabas zusammen mit dem pro-NRW-Generalsekretär Markus Wiener und der pro-Köln-Fraktionsvorsitzenden Judith Wolter die weitere Vorgehensweise. Großes Einvernehmen herrschte insbesondere bei der Beurteilung der jüngsten Wahlergebnisse und der Folgerungen hieraus für die demokratische Rechte in Deutschland. Entgegen dem ansonsten schwierigen Trend für rechte Politikansätze hätten sich die beiden pro-Ableger im westdeutschen Heilbronn und im sächsischen Chemnitz mit jeweils rund 5 Prozent der Stimmen bei den Kommunalwahlen durchsetzen können. Dies sei ein wichtiger Fingerzeig für künftige Entwicklungen, wobei laut Strache der Blick vieler rechtsdemokratischer Parteien in Europa am 30. August auf die Kommunalwahlen in Köln und ganz NRW gerichtet sei. Pro Köln und pro NRW seien derzeit der einzige Hoffnungsschimmer auf der rechten Seite des demokratischen Spektrums der Bundesrepublik Deutschland, weshalb die enge Zusammenarbeit zwischen der FPÖ und der pro-Bewegung noch weiter ausgebaut werde – gerade auch in der anstehenden heißen Wahlkampfphase.
Zusammen mit hochrangigen FPÖ-Funktionären und Mandatsträgern sowie zahlreichen in Wien akkreditierten Botschaftern aus Europa, Asien und Südamerika ging es anschließend zu einem Empfang im österreichischen Parlament. Vor der beeindruckenden Kulisse dieses geschichtsträchtigen Ortes wurde die fulminante Leistung des FPÖ-Vorsitzenden Strache gewürdigt, der die FPÖ aus ihrer schlimmsten Krise im Jahr 2005 zu einer beispiellosen Erfolgsserie geführt hat. Und dies mit absolut ähnlichen Themen wie pro Köln und pro NRW und einer ebenso offensiven wie professionellen Öffentlichkeitsarbeit. In der Alpenrepublik wird daher bereits jetzt darüber spekuliert, dass die FPÖ zur zweitstärksten Partei aufsteigen könnte – bei den Jungwählern ist die FPÖ schon jetzt die stärkste Kraft! Diesen Erfolg versucht die FPÖ im Verbund mit weiteren führenden Rechtsformationen wie dem Vlaams Belang auch auf die europäische Ebene auszudehnen, wobei dies im Moment noch am rechtsdemokratischen Vakuum im einwohnerreichsten EU-Staat – also Deutschland – hakt.
Zwischen der CDU und offen extremistischen Parteien herrscht hier ein regelrechtes Vakuum, in der bundesweit bisher keine Partei auf Dauer erfolgreich punkten konnte. Ein Lichtblick würde in diesem Zusammenhang in den Augen der FPÖ die bisher hauptsächlich auf Nordrhein-Westfalen begrenzte pro-Bewegung darstellen, weshalb die Bürgerbewegung auch der Ansprechpartner der FPÖ für Deutschland sei. Diese Partnerschaft schlägt sich in einem regen Austausch von Know-How, gegenseitigen Besuchsprogrammen und gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen nieder. So war erst einen Tag vor dem Besuch bei Straches Geburtstag der stellvertretende pro-NRW-Vorsitzende Daniel Schöppe als Vertreter der pro-Bewegung auf der EU-Wahlparty der FPÖ, und im Herbst wird eine große Delegation der pro-Jugend zu einer mehrtätigen Reise nach Wien aufbrechen. Umgekehrt waren zuletzt beim 2. Anti-Islamisierungskongreß in Köln zahlreiche FPÖ-Abgeordnete und der Generalsekretär Harald Vilimsky vertreten. Und auf dem pro-NRW-Parteitag am kommenden Sonntag in Gelsenkirchen wird die FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sprechen.
Weitere derartige Auftritte sind natürlich auch in der heißen Wahlkampfphase in Köln und ganz Nordrhein-Westfalen geplant. Die Zukunft wird also eine starke vereinte Rechte in Europa sehen, zu der auch die rechtspopulistische pro-Bewegung ihren Teil beisteuern wird!
